Prüfungen
Sie wollen sich zu einer Prüfung anmelden? Sie fragen sich, in welchem Zeitraum die Prüfungen stattfinden? Oder haben Sie ein Semester im Ausland studiert und wollen jetzt die dort erbrachten Prüfungsleistungen anerkennen lassen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesen Themen.
Fragen dazu beantworten Ihnen auch unsere Ansprechpartnerinnen:
Für Bachelorstudierende:
Maria Präßl
Raum: MI 00.10.053
Tel.: +49 (0)89 289 17554
bachelor (at) ma.tum.de
Für Masterstudierende:
Anja Hoffmann
Raum: MI 00.10.056
Tel: +49 (0)89 289 17550
master (at) ma.tum.de
Anmeldung für Prüfungen
Richtig anmelden über den Studienbaum
Zur Teilnahme an Prüfungen müssen Sie sich über Ihren Studienbaum (Curricula Support) in TUMonline anmelden. Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung ersetzt nicht die Anmeldung für die dazugehörige Prüfung.
Wiederholungsprüfung
Haben Sie eine Prüfung nicht bestanden, müssen Sie sich zur Teilnahme an der Wiederholungsprüfung erneut anmelden.
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Formulare und Anträge zu allen prüfungsrelevanten Themen:
Anerkennungen
Prüfungszeiträume im Wintersemester 2020/21
Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter Corona - Studium und Lehre.
Die einzelnen Prüfungsformate werden zu Vorlesungsbeginn bekannt gegeben. Mögliche Prüfungsformate sind: elektronische Fernprüfungen mit Videoüberwachung (schriftlich/mündlich) und ohne Videoüberwachung (einmalige Übungsleistungen) oder Präsenzprüfungen (schriftlich/mündlich)
Bevor Sie sich zu Präsenzprüfungen anmelden, informieren Sie sich bitte über die Teilnahmevoraussetzungen.
Semestertermine
Vorlesungszeit:
2. November 2020 - 12. Februar 2021
Notenschluss Erstversuch:
19. März 2021
Notenschluss Gesamt:
30. April 2021
Erstversuch
Anmeldezeitraum:
7. Dezember 2020 - 15. Januar 2021
Prüfungszeitraum:
15. Februar - 6. März 2021
(Abweichungen sind möglich.)
Wiederholungsprüfungen
Anmeldezeitraum:
8. - 22. März 2021
Prüfungszeitraum:
29. März - 10. April 2021 (Abweichungen sind möglich)
Informieren auf TUMonline
Die exakten Prüfungstermine erfahren Sie auf TUMonline.
Beachten Sie bitte: Andere Fakultäten können abweichende Termine haben!
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Anrechnung von TUM-Modulen
Haben Masterstudierende im vorangegangenen Bachelorstudium an der TUM Leistungen erbracht, die nicht ins Abschlusszeugnis eingegangen sind, können sie diese auf Antrag im Masterstudium anerkennen lassen.
Höherstufung um ein bis zwei Semester
Wenn Masterstudierende mehr als 21 ECTS aus dem Bachelorstudium oder einem früheren Masterstudium in ihr aktuelles Masterstudium einbringen, werden sie ein Fachsemester höhergestuft. Bei mehr als 51 ECTS erfolgt eine Höherstufung um zwei Semester.
Anerkennung von Modulen anderer Unis:
für Bachelorstudierende
Kehren Sie z. B. aus einem Auslandssemester zurück, geben sie zur Modulanrechnung den ausgefüllten Antrag mit folgenden Unterlagen bei Maria Präßl ab (da im Servicebüro Studium bis auf Weiteres keine Sprechstunden stattfinden, mailen Sie bitte alle Dokumente an bachelor@ma.tum.de):
- Transcript of Records
- Modulbeschreibung
- Notenskala der Gasthochschule
Nach der Überprüfung der Unterlagen bekommen Sie einen Eintrag der Prüfungsleistung in TUMonline oder Sie erhalten eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Vorgehen.
Anerkennung von Modulen anderer Unis:
für Masterstudierende
Nach Ihrer Rückkehr von der Gasthochschule müssen Sie einen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung der erbrachten Prüfungsleistungen im Infopoint mit folgende Unterlagen abgeben (da der Infopoint bis auf Weiteres geschlossen ist, mailen Sie bitte alle Dokumente an master@ma.tum.de):
- Transcript of Records
- Modulbeschreibung
- Notenskala der Gasthochschule
- Nachweis der Gasthochschule, dass das Modul Masterniveau hat (z.B. kann das aus der Modulbeschreibung oder einem Studienplan hervorgehen)
Nach der Überprüfung der Unterlagen bekommen Sie einen Eintrag der Prüfungsleistung in TUMonline oder Sie erhalten eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Bitte beachten Sie, dass eine 1:1-Anerkennung nur möglich ist, wenn Sie die Prüfung zum entsprechenden TUM-Modul bisher noch nicht angetreten haben.
Höherstufung nach Beurlaubung
Wenn Studierende an einer anderen Universität (In- oder Ausland) während einer Beurlaubung mehr als 21 Credits erworben haben und die volle Anzahl im Bachelor bzw. Master anrechnen lassen wollen, werden sie ein Semester höhergestuft.
Bitte beachten Sie:Wenn Sie einen Teil im Bachelor und einen Teil im Master anrechnen lassen (zum Beispiel bei insgesamt 30 Credits 10 im Master und 20 im Bachelor), erfolgt keine Höherstufung.
Überfachliche Grundlagen
Personal-, Sozial-, Informations-, Ideen- und Methodenkompetenz erwerben Studierende im Rahmen eines aktuellen Veranstaltungsprogramms. Eine Anerkennung klären Sie bitte vorab mit Maria Präßl bzw. Anja Hoffmann.
Bachelor Mathematik
Vom 3. bis 6. Semester sind jeweils Veranstaltungen im Umfang von 6 ECTS nachzuweisen.
Masterprogramme
Während des Masterstudiums sind 4 ECTS bzw. für den Master Mathematics in Data Science 3 ECTS gefordert.
Prüfungs- und Studienordnungen
Die Prüfungs- und Studienordnungen der Technischen Universität München setzen den rechtlichen Rahmen für Ihr Studium. Sie finden dort unter anderem Informationen zu Fristen, Mindestanforderungen, Prüfungsarten, Abschlussarbeit und Ablauf des Eignungsverfahren. Bei Fragen zur Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an Ihre Studienberater oder an die jeweiligen Schriftführer. Ältere Ordnungen finden Sie in den amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität München.
Fachsprüfungs- und Studienordnung von 2019
- Fachprüfungs- und Studienordnung vom 16.07.2019
- Studiengangsdokumentation Bachelor Mathematik (Studienbeginn ab Wintersemester 2019/2020)
Fachsprüfungs- und Studienordnung von 2007 mit allen Satzungsänderungen
- lesbare Fassung der FPSO von 2007 in der Fassung der 4. Satzungsänderung, Stand 25.08.2014 (nicht rechtsverbindlich)
- Fachprüfungs- und Studienordnung vom 16.07.2007
- 1. Satzungsänderung vom 06.04.2009
- 2. Satzungsänderung vom 16.12.2009
- 3. Satzungsänderung vom 20.09.2013
- 4. Satzungsänderung vom 25.08.2014 (mit der aktuellen Fassung der Anlage "Prüfungsmodule"
Studienorientierungsverfahren
- Fachprüfungs- und Studienordnung vom 04.08.2010
- 1. Satzungsänderung vom 27.03.2012
- 2. Satzungsänderung vom 25.04.2013 (mit der aktuellen Fassung von Anlage 2)
- 3. Satzungsänderung vom 16.09.2013
- 4. Satzungsänderung vom 11.04.2014 (mit der aktuellen Fassung von Anlage 3)
- Sammelsatzungsänderung vom 03.05.2016 (geänderte Bewerbungsfristen)
- 6. Satzungsänderung vom 27.04.2018 (Double Degree, Sprachnachweis)
- Unverbindliche lesbare Fassung vom 17.12.2018 (einschließlich 2. Satzungsänderung)
- Studien- und Prüfungsordnung für den Elite-Masterstudiengang Mathematik mit zusätzlichem Promotionsstudiengang Mathematik vom 23.02.2018
- Sammeländerungssatzung über die Kommission im Eignungsverfahren vom 25.04.2018
- 2. Satzungsänderung vom 17.12.2018 (Aktualisierung von §10 und §19)
- Die älteren Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie auf der TopMath Webseite.
- unverbindliche lesbare Fassung vom 22.5.2019 (einschließlich 3. Satzungsänderung)
- Fachprüfungs- und Studienordnung vom 08.06.2016
- 1. Satzungsänderung vom 27.04.2018 (Double Degree, Sprachnachweis)
- 2. Satzungsänderung vom 17.12.2018 (Aktualisierung der Anhänge 1-4)
- 3. Satzungsänderung vom 22.05.2019 (Aktualisierung von Anhang 2)
- Fachprüfungs- und Studienordnung vom 04.08.2010
- 1. Satzungsänderung vom 27.03.2012
- 2. Satzungsänderung vom 25.04.2013 (mit der aktuellen Fassung von Anlage 2)
- 3. Satzungsänderung vom 20.09.2013
- 4. Satzungsänderung vom 14.04.2014 (mit den aktuellen Fassungen von Anlage 1,3 und 4)
- Sammelsatzungsänderung vom 03.05.2016 (geänderte Bewerbungsfristen)
- 6. Satzungsänderung vom 27.04.2018 (Double Degree, Sprachnachweis)
- 7. Satzungsänderung vom 17.12.2018 (Aktualisierung der Anhänge 1-4)
- lesbare Fassung, Stand 09.07.2018 (nicht rechtsverbindlich)
- Fachprüfungs- und Studienordnung vom 26.05.2010
- 1. Satzungsänderung vom 27.03.2012
- 2. Satzungsänderung vom 29.04.2013 (mit der aktuellen Fassung von Anlage 2)
- 3. Satzungsänderung vom 16.09.2013 (mit der aktuellen Fassung von Anlage 1)
- 4. Satzungsänderung vom 11.04.2014 (mit der aktuellen Fassung von Anlage 3)
- Sammelsatzungsänderung vom 03.05.2016 (geänderte Bewerbungsfristen)
- 6. Satzungsänderung vom 27.04.2018 (mit der aktuellen Fassung von §36 und den Regelungen zum Double Degree)
- 7. Satzungsänderung vom 17.12.2018 (Aktualisierung der Anhänge 1-4)
aktuelle Satzung (gültig für Studienbeginn ab Sommersemester 2019)
auslaufende Satzung (gültig für Studienbeginn bis einschließlich Wintersemester 2018/19)
- Fachprüfungs- und Studienordnung vom 27.03.2012
- 1. Satzungsänderung vom 29.04.2013 (mit der aktuellen Fassung von Anlage 2)
- 2. Satzungsänderung vom 20.09.2013
- 3. Satzungsänderung vom 23.04.0214 (mit der aktuellen Fassung von Anlage 3)
- Sammelsatzungsänderung vom 03.05.2016 (geänderte Bewerbungsfristen)
- Sammel-Satzungsänderung zum englischen Sprachnachweis vom 07.02.2018
- 6. Satzungsänderung vom 27.04.2018 (Double Degree, Sprachnachweis)