Arbeiten als Hilfskraft
Stelle als Hilfskraft finden
Sie studieren und wollen neben dem Studium Geld verdienen? Möglichst in einem Bereich, in dem Sie Ihre Kenntnisse einbringen oder erweitern können?
Ausschreibungen für offene Stellen finden Sie auf der Website der TUM, im Moodle Kurs für Studierende der Mathematik und in unserem Schaukasten in der Magistrale.
Hilfskraft im Lehr- und Forschungsbereich
Unterstützen Sie die Fakultät z.B. bei Tutorien oder bei der Korrektur von Hausaufgaben.
Bei Interesse sprechen Sie direkt die Übungsleitungen der jeweiligen Veranstaltungen an oder achten auf passende Ausschreibungen.
Hilfskraft bei Events
Das Servicebüro sucht laufend Studierende, die uns bei verschiedenen Veranstaltungen der Fakultät unterstützen. Wenn Sie Spaß an der Organisation und Betreuung von Events haben, melden Sie sich bitte im Infopoint Mathematik.
Infopoint
Department of Mathematics
Infopoint Department of Mathematics
Boltzmannstr. 3
85748 Garching
Raum: MI 00.10.052
Tel: +49 (0)89 289 17577
infopoint (at) ma.tum.de
Hauspost: SB-S-MA
Öffnungszeiten
Di 9:00 - 11:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Voraussetzungen: Wer kann als Hilfskraft arbeiten?
Studierende ohne Abschluss
Wer an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, darf als Hilfskraft arbeiten. Während Ihres Bachelorstudiums gehören Sie zu den Studierenden mit wissenschaftlicher Hilfstätigkeit ohne Hochschulabschluss.
Studierende mit Bachelorabschluss
Wer einen Bachelorabschluss (oder vgl. internationalen Abschluss) nachweisen kann und für ein weiteres Studium an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, gehört zu den Studierenden mit wissenschaftlicher Hilfstätigkeit mit Hochschulabschluss.
Austauschstudierende
Wer über ein Austauschprogramm an der TUM studiert darf als Hilfskraft arbeiten, wenn die Immatrikulationsbescheinigung den Hinweis "Austausch" enthält.
Achtung bei Homeoffice
Eine Hilfskraft-Tätigkeit darf aus sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Gründen nicht im Homeoffice im Ausland aufgenommen werden. Die Einstellung kann erst vorgenommen werden, wenn Sie wieder in Deutschland sind.
Studierende mit Stipendium
Auch wer ein Stipendium bezieht, darf einen Hilfskraftvertrag abschließen. Bitte beachten Sie dabei die Regelungen zu Stipendien.
Wissenschaftliche Mitarbeitende
Von einer Anstellung als wissenschaftliche Hilfskraft ausgeschlossen sind Personen, die bereits als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in beschäftigt waren oder sind.
Stundengrenzen für Hilfskräfte
20-Stunden-Grenze - Studentenstatus in der Sozialversicherung
Bei Einhaltung der 20-Stunden-Grenze sind Studierende mit Ausnahme der Rentenversicherung sozialversicherungsfrei in der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Während der vorlesungsfreien Zeit dürfen außerhalb der TUM mehr als 20 Stunden gearbeitet werden.
Minijob-Grenze
Bei Bezug von BAföG, verschiedenen Stipendien und manchen Tarifen in der Krankenversicherung kann die Einhaltung der 520-Euro-Grenze wichtig sein. Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Stellen nach Ihren individuellen Rahmenbedingungen.
Vertrag: Welche Unterlagen muss ich wo einreichen?
Bitte stellen Sie Ihre Unterlagen anhand unserer Checkliste (PDF) zusammen – alle benötigten Formulare stellen wir Ihnen auf der rechten Seite zum Herunterladen zur Verfügung.
Hilfskräfte aus Nicht-EU-Ländern benötigen zusätzlich diese Unterlagen:
- Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung für ein Studium an der TUM
- Kopie des Zusatzblattes mit der Information "unselbstständige Beschäftigung bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr sowie studentische Nebenbeschäftigung erlaubt"
Bitte beachten Sie: Der Vertrag kann nur für den Gültigkeitszeitraum der Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Verlängerung und reichen diese ein. Die Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung muss zu Ihrem Studienort passen.
Für weitere Hilfskraftverträge innerhalb von 12 Monaten (gerechnet ab dem letzten Tag des vorherigen Vertrages) reichen Sie bitte frühzeitig folgende Unterlagen neu ein:
- Checkliste (PDF) (ausgefüllt und unterschrieben)
- Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht(PDF)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Liegt der letzte Vertrag länger als 12 Monate zurück, müssen Sie alle Unterlagen erneut einreichen.
Sozialversicherungsnummer und Steueridentifikationsnummer
- Diese beiden Nummern sollten Sie zur Hand haben, wenn Sie die Formulare ausfüllen!
- Sollten Sie noch keine Steuer-ID haben, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn beantragen.
- Die Sozialversicherungs-/Rentenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis. Sollten Sie diesen noch nicht besitzen, wird er automatisch über die TUM beantragt und Ihnen zugeschickt.
Personalbogen für studentische Hilfskräfte:
- Abschnitt 1: Die Dienststellennummer muss nicht angegeben werden.
- Abschnitt 2: Muss nicht ausgefüllt werden.
- Abschnitt 4.6: Muss nicht ausgefüllt werden.
- Abschnitt 5: Die Steueridentifikationsnummer ist notwendig. Abfrage Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis - das Studium zählt nicht als Arbeitsverhältnis. Ist der Hilfskraftvertrag Ihre einzige Tätigkeit neben dem Studium, so ist er als Hauptarbeitsverhältnis zu verstehen und anzugeben.
Fragebogen "Feststellung der Versicherungspflicht"
- Abschnitt 1: Die "Rentenversicherungsnummer" ist die Sozialversicherungsnummer.
- Abschnitt 5: Je nach Einkommenshöhe können Sie sich von Ihrem Anteil zur Rentenversicherung befreien lassen. Sollten Sie dies wünschen, informieren Sie sich bitte über das beiliegende Merkblatt und füllen den angefügten Antrag aus.
Bei Fragen zu den Dokumenten oder Formularen wenden Sie sich bitte an den Infopoint Mathematik.
Wenn Sie die Krankenversicherung wechseln, geben Sie bitte umgehend eine neue Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Krankenkassenkarte im Infopoint ab.
Eine neue Adresse teilen Sie uns bitte per E-Mail mit: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, neue Adresse und das Datum der Gültigkeit.
Eine neue Bankverbindung tragen Sie bitte im Formular "Erklärung zum Zahlungsverfahren" ein, und geben es unterschrieben im Infopoint Mathematik ab.
Nehmen Sie parallel zur Laufzeit Ihres Hilfskraftvertrags eine weitere Beschäftigung außerhalb der TUM auf, geben Sie bitte unaufgefordert einen aktualisierten Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht ab.
Bitte beachten Sie die Regelungen im Fakultätenwegweiser, Punkt 7 Sozialversicherungsrecht.
Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf des im Arbeitsvertrag genannten Zeitraums.
Es kann aber auch jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende beendet werden.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigungsfrist enden. Bitte geben Sie den Betreuern rechtzeitig Bescheid, damit Ersatz gefunden werden kann.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) bleibt unberührt.
Wichtig: Sie müssen den Vertrag schriftlich kündigen. Eine Vorlage erhalten Sie im Infopoint.
Abgabe der Unterlagen
Bitte geben Sie die vollständigen Unterlagen rechtzeitig vor Vertragsbeginn und handschriftlich unterschrieben zu den Öffnungszeiten im Infopoint Mathematik ab, nutzen Sie unseren Briefkasten am Infopoint Mathematik oder in der Magistrale des Gebäudes, rechts neben dem Infopoint Informatik (Raum 00.10.013). Gerne können Sie die Unterlagen per Post senden an:
Infopoint Deprtment of Mathematics
Technische Universität München
Boltzmannstr. 3
85748 Garching b. München
Eine Abgabe per E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Original Unterschriften benötigt werden.
Bei Fragen zu den Dokumenten oder Formularen wenden Sie sich bitte per E-Mail an infopoint (at) ma.tum.de.
Zum Herunterladen
Die folgenden Formulare benötigen Sie für Ihren Vertrag als Hilfskraft:
Finanzen: Was verdienen Hilfskräfte?
Was verdienen Hilfskräfte?
Die Vergütung an der TUM ist gleich oder über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro: Stundensätze ab WS22/23, Stundensätze ab SoSe23. Um die Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz zu erfüllen, müssen Hilfskräfte eine Liste führen. Die Vorlage erhalten Sie bei Ihrem/er Betreuer*in.
Gibt es Weihnachtsgeld?
Ja, Hilfskräfte bekommen die Sonderzuwendung anteilig pro gearbeitetem Monat im Kalenderjahr. Die Auszahlung erfolgt jeweils im November, bei kürzeren Verträgen im Monat vor dem Ende des Vertrages.
Haben Sie Fragen zur Lohnabrechnung?
Bitte lesen Sie zunächst die Erläuterungen durch. Sollten Sie noch weitere Fragen haben kontaktieren Sie Ihre*n Sachbearbeiter*in beim Landesamt für Finanzen. Die Kontaktdaten finden Sie rechts oben auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder im Infopoint.
Überweisung auf Konten im Ausland möglich?
Ja, die reguläre Auszahlung auf ein Konto im europäischen Ausland ist möglich. Ein Abschlag vor dem Monatsende kann allerdings nur auf Konten deutscher Kreditinstitute überwiesen werden.
Krankheit, Urlaub, Dienstreise: Was ist zu tun?
Sollten Sie wegen Krankheit Ihren Aufgaben als Hilfskraft nicht nachkommen können, geben Sie umgehend dem/der für Sie zuständigen Betreuer*in Bescheid.
Spätestens nach dem 3. Kalendertag der Krankheit muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei Ihrem/er Betreuer*in abgegeben werden.
Auch Hilfskräfte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem/er Betreuer*in zu den Regelungen.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit einen Dienstgang machen (z.B. für Tutorien aus Garching in die Innenstadt fahren), sind Sie automatisch über Ihren Arbeitgeber unfallversichert und bekommen Reisekosten erstattet, falls Sie für die jeweilige Strecke nicht schon ein Semesterticket besitzen.
Reiseantrag und Abrechnung von Reisekosten
Ihr/e Betreuer/in stellt zu Beginn des Semesters einen Pauschaldienstreiseantrag.
Die Abrechnung von pauschal genehmigten Dienstreisen erfolgt aber für jede Hilfskraft separat. Handelt es sich um mehrere Fahrten, verwenden Sie das Formular zur Pauschalreisekostenabrechnung und hängen möglichst alle Fahrkarten an. Tragen Sie auf der Abrechnung den Fonds 1010026 ein und geben Sie den Antrag im Infopoint ab.
Befristung: Wie lange darf ich als Hilfskraft beschäftigt werden?
Studierende mit wissenschaftlicher Hilfstätigkeit
Befristete Arbeitsverträge sind für Bachelor- bzw. Masterstudierende bis zu einer Dauer von insgesamt 6 Jahren möglich. Dazu zählen alle bisherigen Vertragszeiten als Studierende mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten. Zusätzliche Hinweise für diese Studierenden.
Für Mitarbeiter*innen: Informationen zur Einstellung von Hilfskräften
Informationen zur Einstellung
Alle notwendigen Informationen zur Einstellung Studierender als Hilfskräfte finden Sie auf der Informationsseite im internen Bereich dieser Website.
Webformular für Einstellungsvorschläge
Das Webformular für Einstellungsvorschläge steht ebenfalls im internen Bereich zur Verfügung.