Promotionsantrag

Neue CIT-interne Richtlinien zu Promotionen: 
Beschlüsse aus der 1. Sitzung des School Councils (19.10.22)

Folgende Beschlüsse wurden gefasst, womit die entsprechenden fakultätsinternen Richtlinien außer Kraft gesetzt sind:
1. Externe Betreuer: im Allgemeinen nicht relevant für Promovierende in MATH
2. Kooperative Promotion: im Allgemeinen nicht relevant für Promovierende in MATH
3. Prädikat "Summa": wie bereits bisher für Promovierende in MATH (siehe "Zusammensetzung der Promotionskommission" mit leicht verschärften Bedingungen zum 3. (Pflicht)-Gutachter)
4. Publikationsbasierte Promotion: nur zwei Pflicht-Gutachter, falls kein summa angestrebt wird.
5. Richtlinien für die Doktor-Grade Dr.-Ing. und Dr. rer.nat.: Für Promovierende in MATH sind nur die Richtlinien für Dr. rer.nat. relevant, da das Department MATH ausschließlich den Dr. rer.nat. vergibt.

Bitte nehmen Sie Rücksprache (lydia.weber@tum.de), wenn Sie hier Fragen haben.

Beschlüsse aus der 2. Sitzung des School Councils (9.12.22) 

Folgende Beschlüsse wurden gefasst, womit die entsprechenden fakultätsinternen Richtlinien außer Kraft gesetzt sind:
1. Zusammensetzung von Prüfungskommissionen
2. Fristen zur Einreichung
3. Verspätungen bei der Begutachtung

Bitte nehmen Sie Rücksprache (lydia.weber@tum.de), wenn Sie hier Fragen haben.

Fakultät für Mathematik wird zum 1.10.22 Teil der School for Computation, Information and Technology (CIT).

  • Promovierende reichen ihre fertigen Promotionsanträge in das School Council der CIT ein, einen Fakultätsrat gibt es nicht mehr.
  • Die Sitzungstermine für das CIT School Council sind:
    • 19.10.2022
    • 07.12.2022
    • 01.02.2023
    • 15.03.2023
    • 17.05.2023
    • 19.07.2023.
  • Den jeweiligen Einreichungsschluss finden Sie weiter unten unter "Fristen".
  • Es gibt keine fakultätsinternen Regeln, z.B. zur Qualitätssicherung, mehr. Vielmehr gelten Bestimmungen zusätzlich zur Promotionsordnung (PromO) einheitlich für die gesamte School.

Neue oder alte Promotionsordnung?

  • Seit dem 1. Oktober 2021 gilt die neue Promotionsordnung. Sie gilt unumschränkt für alle Doktorand*innen, die ab 1. Oktober 2021 in die Promotionsliste eingetragen werden.
  • Für Doktorand*innen, die vor dem 1. Oktober 2021 in die Promotionsliste eingetragen wurden, gelten die Bestimmungen der alten Promotionsordnung, die in Paragraf 29 der neuen Promotionsordnung gelistet sind. Diese betreffen in der Hauptsache die Bewertungen. Die übrigen - in Paragraf 29 nicht genannten - Bestimmungen der neuen PromO gelten für alle Doktorand*innen. 
  • In Bezug auf die kumulativen Dissertationen ändert sich nichts, da hier die Fakultät die Bestimmungen festlegt und diese bleiben vorerst bestehen.
  • Die Doktorand*innen, die vor dem 1. Oktober 2021 in die Promotionsliste eingetragen wurden, können sich in die neue Promotionsordnung ummelden. Die Fälle, in denen das sinnvoll ist, sehen Sie in der Checkliste.

Mehr Details

Corona

Einreichung während der pandemischen Situation

  • Das Center for Study and Teaching ist coronabedingt geschlossen. Bitte schicken Sie daher Ihre Unterlagen zur Einreichung oder Weiterführung nach der mündlichen Prüfung per Post oder Hauspost an Frau Ute Stinzel, Center for Study and Teaching - Promotionen, Arcisstr. 21, 80333 München.
  • Ihre mündliche Prüfung kann als Videokonferenz stattfinden, wenn Sie das möchten.
  • Eine Zeitplanung nach der mündlichen Prüfung ist leider nicht möglich, da nach der Videokonferenz Originalunterschriften der Gutachter eingeholt werden müssen. Wenn Sie eine Bestätigung über Ihre bestandene mündliche Prüfung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Dekanat.
  • Ihre vorläufige Urkunde wird Ihnen auf Antrag vom Promotionsamt zugeschickt. Bitte beantragen Sie die Ausstellung der vorläufigen Urkunde, wenn Ihnen die turnusgemäße fakultätsinterne Aushändigung/Versendung der Originalurkunde im Juni/November eines Jahres zu spät ist.
  • Die endgültige Urkunde wird Ihnen vom Dekanat zugeschickt. Die Versendung erfolgt zweimal jährlich zu den sonst üblichen Terminen der Absolventenfeier Ende Juni bzw. Ende November. Sie bekommen dazu eine E-Mail mit der Bitte um Rückmeldung einer gültigen Postanschrift.

Dekanat

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie das Dekanat.

Lydia Weber

Lydia Weber, MBA

Dekanats­referentin

Boltzmannstr. 3
85747 Garching
Raum: MI 00.10.044

Hauspost: Dek-MA

dekanat (at) ma.tum.de
Tel.: +49 (0)89 289 17583

Fristen zur Einreichung von Promotionsanträgen

Der jeweilige Einreichungsschluss in das School Council der CIT ist:

  • 17.11.2022 (nicht bindend, da in der Sitzung vom 19.10. nicht beschlossen)
  • 11.01.2023
  • 22.02.2023
  • 26.04.2023
  • 28.06.2023.

Ablauf der Prüfungsphase: Einreichen der Dissertation

  • Bitte besprechen Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer einen sinnvollen Abgabeschluss, da Sie nicht ohne ihre oder seine Zustimmung abgeben können.
  • Mit dieser Zeitkalkulation verschaffen Sie sich einen groben Überblick über die Dauer des Verfahrens:
Zeitlicher Ablauf der Prüfungsphase: Rechnen Sie damit, dass es nach der Fakultätsratssitzung einen Tag dauert, bis Ihre Antragsunterlagen beim Vorsitzenden sind. Dieser schreibt die Gutachter an und bittet sie darum, ihr Gutachten innerhalb von 90 Tagen zu schicken. Die anschließende Abstimmung im Umlauf dauert 14 Tage, der Versand der Einladung erfolgt 7 Tage vor der Prüfung. Wenn der Vorsitzende einverstanden ist, kann die Einladung in der zweiten Hälfte der Umlaufzeit verschickt werden, um Zeit zu sparen. Nach der Prüfung benötigen Sie mindestens einen Arbeitstag, um im Promotionsamt die restlichen Angelegenheiten zu erledigen. Geht man davon aus, dass Ihre Gutachten innerhalb von 3 Monaten eintreffen, dauert die Prüfungsphase mindestens 106 Tage. Auf diese Weise können Sie Ihren persönlichen Zeitbedarf für die Prüfungsphase etwas besser einschätzen.

  • Bitte klären Sie, ob Sie kumulativ promovieren wollen (weitere Informationen hier).
  • Es gibt keine Formvorschriften bei der Abfassung der Dissertation in Bezug auf Schriftgröße, Randbreite etc. Nur das Titelblatt ist formalisiert (siehe unten), alles andere bleibt Ihnen als Autorin oder Autor überlassen. Auch Zitierregeln sind nicht formal festgelegt, sondern richten sich nach dem, was in Ihrer Scientific Community üblich ist. Bitte richten Sie alle Fragen hierzu an Ihren Betreuer.
  • Bitte verwalten Sie Ihren Strukturbaum im DocGS regelmäßig. Überprüfen Sie dabei rechtzeitig, ob Sie das Qualifikationsprogramm Ihres Graduiertenzentrums (z. B. ISAM, TopMath, Helena) erfüllen und laden Sie fehlende Unterlagen hoch. Erst wenn alles vollständig ist, erscheint Ihr Promotionsantrag in Ihrem Account.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie zwar von verschiedenen Stellen in der Fakultät Unterstützung während der Prüfungsphase bekommen, dass jedoch die Verantwortung für die Koordinierung bei Ihnen verbleibt. Es ist daher erforderlich, dass Sie in Eigeninitiative die für Sie offenen Fragen klären.

  1. Eintragung in die Promotionsliste: Sie müssen in der Fakultät, in der Sie promovieren möchten, in die Promotionsliste eingetragen sein.
  2. Abgeschlossenes Anerkennungsverfahren: Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben, müssen Sie einen Bescheid der TUM haben, dass er als Promotionsvoraussetzung anerkannt wird („Anerkennungsverfahren“). Das gilt auch für Masterabschlüsse aus Österreich und der Schweiz.
  3. Programm des Graduiertenzentrums (GZ) muss abgeschlossen sein: Sie müssen das in Ihrer Betreuungsvereinbarung festgelegte Programm abgeschlossen haben. Solange Sie das Programm nicht erfüllt haben, erscheint Ihr Promotionsantrag nicht in Ihrem Account.

Hinweise der TUM Graduate School zur Einreichung: 

Bitte beachten Sie die Hinweise der TUM-Graduate School zur Einreichung. Sie gelten für alle Einreichenden an der TUM (unabhängig von der für Sie gültigen Promotionsordnung). 

Erläuterungen und Ausfüllhilfen dazu: 

Eidesstattliche Erklärung:

- Wenn

  • Sie keine kommerzielle Organisation beauftragt haben, gegen Honorar Ihre Dissertation zu erstellen,
  • Sie Ihre Dissertation noch bei keiner anderen Universität/Fakultät eingereicht haben,
  • Sie den angestrebten Doktorgrad noch nicht erworben haben,
  • kein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft,

haken Sie das entsprechende Kästchen an.

- Wenn Sie Teile Ihrer Dissertation veröffentlicht haben, haken Sie das Kästchen an, ohne weitere Inhalte einzufüllen. 

- Wenn Sie Ihre Dissertation nicht zuvor bei einer anderen Universität/Fakultät eingereicht haben haken Sie das Kästchen nicht an, sondern lassen es frei.

Liste der Vorveröffentlichungen: 

  • Haben Sie Arbeitsergebnisse aus Ihrer (nicht-kumulativen) Dissertation bereits vor der Einreichung Ihrer Dissertation veröffentlicht, müssen Sie das aus juristischen Gründen anzeigen.Bitte schreiben Sie Ihre Vorveröffentlichungen auf ein leeres Blatt Papier und datieren Sie dieses. Notieren Sie bei jeder Vorveröffentlichung den Status (in review, to appear in etc.), den sie zu dem Zeitpunkt hat und unterschreiben Sie es. Sie brauchen es nicht aktualisieren, wenn sich etwas bei Ihren Vorveröffentlichungen ändert. Bitte legen Sie die Liste zu den Papieren, die Sie im Promotionsamt einreichen.
  • Haben Sie Veröffentlichungen, die nicht die Inhalte Ihrer Dissertation betreffen, müssen Sie sie nicht anzeigen.
  • Im Zweifelsfall schreiben Sie eine Veröffentlichung dazu, da das keine weiteren Konsequenzen hat.
  • Reichen Sie eine kumulative Dissertation ein, benötigen Sie eine solche Erklärung nicht. Die Formalia, die Sie bei der kumulativen Dissertation beachten müssen, sind dafür das Äquivalent.

Zusätzliche Akademische Grade: Das meint weitere akademische Grade über Ihren Bachelor und Master hinaus, z.B. ein bereits bestehender Doktortitel, damit dieser auf die Promotionsurkunde gesetzt werden kann.

Abgabe der Unterlagen im Center for Study and Teaching: Da das Center wegen Corona geschlossen ist, schicken Sie bitte alle Unterlagen, die Sie zuvor in Ihr doc-gs account hochgeladen haben im Original per Post oder Hauspost, siehe oben, Abschnitt "Corona".

Was ist der Unterschied zwischen einem Prüfer und einem Gutachter?

Die Bezeichnung "Prüfer" und "Gutachter" werden oft synonym verwendet. Genaugenommen schreibt ein Prüfer ein Gutachten und nimmt an der mündlichen Prüfung teil. Ein Prüfer, der nicht an der mündlichen Prüfung teilnimmt, wird Gutachter. Auch dann, wenn im Alltag beide Begriffe nicht auseinandergehalten werden, ist Prüfer der übergeordnete Begriff.

Wer kann im Promotionsverfahren Prüfer sein?

Gemäß §10 der Promotionsordnung der TUM müssen Prüfer Hochschullehrer nach dem Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG), d. h. PD oder Professor, sein. Im Idealfall gibt es eine Website, auf der sich der Prüfer mit dem Professorentitel ausweist. Die englischen Titel "Reader" und "Lecturer" sind akzeptierte Ausnahmen. TUM Junior Fellows können erster Prüfer (also Betreuer) für ihre eigenen Mitarbeiter und Prüfer bei Promotionen sein.

Bitte beachten: Ein externer Prüfer für eine Promotion in MA muss NICHT an einer Fakultät für Mathematik o.ä. angesiedelt sein. Wer sich als Prüfer/Gutachter für Ihr Projekt eignet, entscheidet zum einen der Betreuer und zum anderen der Prüfer, der mit einer Zusage seine Kompetenz für das zu begutachtende Thema bestätigt.

Wer kann im Promotionsverfahren NICHT Prüfer sein?

Wissenschaftliche Koryphäen aus Großforschungseinrichtungen ohne Affiliation mit einer Universität sind keine Hochschullehrer. Eine solche Affiliation erkennen Sie am leichtesten daran, dass die*der Wissenschaftler*in auf der Website einer Universität als professorales Mitglied gelistet ist.

Wie wird eine Promotionskommission zusammengesetzt?

  • Den Vorsitz muss ein/e aktive/r Professor/in aus der Fakultät für Mathematik (MA) übernehmen (emeritiert oder pensioniert ist nicht möglich).
  • 1. Prüfer*in ist automatisch Ihr*e Betreuer*in.
  • 2. Prüfer*in ist ein prüfungsberechtigtes Mitglied MA, der TUM oder einer anderen deutschen oder internationalen Universität. Die Funktion des 2. Prüfers können auch 2 Personen erfüllen: Eine Person schreibt das Gutachten, eine andere nimmt an der mündlichen Prüfung teil. Auch hier müssen beide Personen Hochschullehrer nach dem BayHSchG sein. Wenn Sie eine solche Aufsplittung wünschen, notieren Sie das bitte in Ihrem Vorschlag zur Promotionskommission, den Sie an dekanat (at) ma.tum.de schicken. Zum Beispiel: 2. Prüfer: Prof. A.B., Universität C (Gutachten)/Prof. D.E., Universität F (mündliche Prüfung).
  • 3. Prüfer*in ist gemäß Promotionsordnung optional, ist aber gemäß Qualitätssicherung MA erforderlich, falls
    • der 2. Prüfer aus MA ist. Dann muss der 3. Prüfer extern (von der TUM, aus Deutschland oder international) sein,
    • der 2. Prüfer an der mündlichen Prüfung nicht teilnehmen wird,
    • der Betreuer eine Auszeichnung in Erwägung zieht, gemäß Beschluss des Fakultätsrats vom 26. Juli 2017: "Sollte der Betreuer eine Auszeichnung in Erwägung ziehen, soll im Rahmen der fakultätsinternen QS-Selbstverpflichtung ein 3. Prüfer von ihm benannt werden. Dieser soll als unabhängige Kontrollinstanz fungieren und daher hinreichend unabhängig sein und somit die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie ein Prüfer im kumulativen Promotionsverfahren, wie am 10. Juli 2013 vom Fakultätsrat als Qualitätssicherungs-Maßnahme für kumulative Promotionsverfahren festgelegt, nämlich
      • eine Person, die nicht der TUM angehört und
      • die zusammen mit der*m Doktorand*in nicht publiziert hat."
    • In allen Fällen kann der 3. Prüfer auch nur ein Gutachten schreiben ohne zur mündlichen Prüfung zu kommen.
    • Auch die Funktion 3. Prüfer kann in 2 Personen aufgeteilt werden, siehe 2. Prüfer.

Wie wird die Promotionskommission eingesetzt?

  • Bitte sprechen Sie mit Ihrem Betreuer über einen Vorschlag zur Zusammensetzung der Promotionskommission.
  • Ihr Betreuer soll den Vorschlag zur Promotionskommission an dekanat (at) ma.tum.de schicken. Dieser wird zusammen mit den Antragsunterlagen in der nächsten Fakultätsratssitzung eingereicht. Zur rechtlichen Absicherung bitten wir um eine E-Mail durch den Betreuer selbst. Dadurch geht der Fakultätsrat davon aus, dass alle vorgeschlagenen Personen mit der Mitwirkung einverstanden sind.

School Council

  1. Eröffnung des Promotionsverfahrens (Einreichen der Dissertation): Nach Einreichen des Promotionsantrags beim Promotionsamt entscheidet der School Council über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und das Einsetzen der vorgeschlagenen Prüfungskommission. Daher schlägt die Betreuerin oder der Betreuer vor der betreffenden Sitzung gemäß Promotionsordnung eine Kommission - inklusive eines auswärtigen Mitglieds - vor (E-Mail an dekanat (at) ma.tum.de).
  2. Übergabe des Verfahrens an den Vorsitzenden: Nach der Eröffnung des Promotionsverfahrens durch den School Council führt die/der Vorsitzende der Promotionskommission das Verfahren eigenverantwortlich weiter: Sie/er holt die Gutachten ein und veranlasst nach deren Erhalt den Umlauf an das zuständige Umlaufgremium.

Mündliche Prüfung

  1. Ist die Dissertation im Umlauf angenommen, lädt das Sekretariat des Vorsitzenden per E-Mail spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin zur mündlichen Prüfung ein. Den Prüfungstermin legt die/der Vorsitzende in Absprache mit den Kommissionsmitgliedern und der/dem Kandidat*in fest.
  2. Die mündliche Promotionsleistung besteht zum einen aus einem fakultätsöffentlichen Vortrag über die Dissertation, an den sich eine Befragung zur Dissertation durch alle anwesenden prüfungsberechtigten Mitglieder der Fakultät anschließt. Dieser Prüfungsteil soll zusammen etwa eine halbe Stunde dauern. Anschließend folgt eine nicht öffentliche Prüfung durch die Prüfungskommission.

Nach der Mündlichen Prüfung

Ihre Unterlagen werden durch den Vorsitz an das Dekanat zurückgegeben. Nach der Eintragung der Daten ist der Abschluss des Verfahrens im Center for Study and Teaching sichtbar und Sie bekommen von dort Bescheid über die weitere Vorgehensweise.