Ausländische Studienabschlüsse

Sie haben einen ausländischen Abschluss und wollen an der TUM Fakultät für Mathematik promovieren? Hier finden Sie die nötigen Informationen.

Wenn Sie mit einem ausländischen Studienabschluss an unserer Fakultät promovieren wollen, müssen Sie mit dem Antrag auf Eintragung in die Promotionsliste ein integriertes Anerkennungsverfahren durchlaufen. Das gilt auch für Studienabschlüsse aus Österreich und der Schweiz.

 

Anerkennung eines ausländischen Abschlusses

  • Rechnen Sie damit, dass das Anerkennungsverfahren ca. 3 Monate dauert. Es ist nicht möglich, dieses Verfahren zu umgehen oder eine schnellere Lösung zu finden. Es ist daher wichtig, dass Sie so früh wie möglich damit beginnen.
  • Beginnen Sie bereits von Ihrem Heimatland aus mit dem Anerkennungsverfahren. Das empfiehlt sich insbesondere, wenn Sie die Eintragung in die Promotionsliste und das damit verbundene Anerkennungsverfahren benötigen, um ein Visum für die Einreise nach Deutschland zu beantragen.
  • Beachten Sie bitte, dass diese Website nur beschreibt, wie Sie sich als Doktorand*in bis zur Immatrikulation als Promotionsstudent*in registrieren. Für Informationen zu Wohnmöglichkeiten oder Ihrem Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit Ihrer Promotion wenden Sie sich bitte an Ihre*n Betreuer*in oder das zuständige Sekretariat.

So gehen Sie vor:

Die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses betrifft 3 verschiedene Bereiche: Zum einen müssen Sie die Aufnahme auf der Promotionsliste über Doc-GS beantragen, zum zweiten wird bei einem ausländischen Studienabschluss automatisch ein Anerkennungsverfahren des ausländischen Studienabschlusses gestartet. Beides ist Pflicht. Sind Sie auf die Promotionsliste eingetragen, können Sie sich optional als Promotionsstudierende/r immatrikulieren, um studentische Vergünstigungen zu erhalten.

 

Voraussetzungen für die Anerkennung

Um die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses zu beantragen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein*e Professor*in oder Privatdozent*in hat sich bereit erklärt, Ihr*e Betreuer*in zu sein und
  • Ihr Masterabschluss ist soweit fertig, dass Sie mindestens vorläufige Studienabschlussdokumente einreichen können.

 

Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses: Step by Step

Diese Unterlagen brauchen Sie:

  • Ein Supervision Agreement. Bitte setzen Sie sich dazu mit dem Graduate Office in Verbindung. Es muss von allen dort aufgeführten Personen unterschrieben sein. Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie mit den Unterschriften Hilfe benötigen, weil Sie sich vom Ausland bewerben.
  • Eine beglaubigte Kopie Ihrer ausländischen Studiendokumente. Sie erhalten beglaubigte Kopien entweder von der Universität, die das Studiendokument ausgestellt hat oder der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts. Falls Sie die Registrierung aus dem Ausland beginnen, werden die beglaubigten Kopien an Ihrem Aufenthaltsort hergestellt und Sie müssen Sie mit der Post an das Dekanat schicken.
  • Bitte beachten Sie:
    • Falls Ihre Studiendokumente weder in Englisch noch in Deutsch verfasst sind, muss ein*e vereidigte*r Übersetzer*in zusätzlich eine beglaubigte Kopie der Übersetzung erstellen. Adressen von vereidigten Übersetzern erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder im Internet.
      • Das Dekanat ist nicht zur Beglaubigung Ihrer Kopien bevollmächtigt.

Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu Beglaubigungen.

  • Bitte eröffnen Sie ein Konto im DocGS
  • und füllen Sie dort den Antrag aus. Manche Angaben müssen Sie bei Ihrem Betreuer nachfragen.
    • Bitte beachten Sie, dass es etwas dauern kann, bis Sie alle Informationen zusammengetragen haben.
  • Wenn alles komplett ist, schicken Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Sie erhalten dann die Möglichkeit, den Antrag auszudrucken und ihn zu unterschreiben.
  • Danach unterschreibt ihn Ihr*e Betreuer*in.
  • In Ihrem DocGS-Account finden Sie Informationen zum Status Ihrer Bewerbung.

  • Bitte reichen Sie alle Dokumente, die im DocGS  unter "Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss" gelistet sind, als Originale bzw. beglaubigte Kopien im Dekanat ein - entweder persönlich oder per Post.
  • Das Dekanat lädt die Dokumente auf Ihr Konto hoch und schickt die Originaldokumente an das Promotionsamt der TUM.
  • Das Hochladen der vollständigen Dokumente generiert eine Bestätigung über Ihre vorläufige Eintragung in die Promotionsliste.
  • Wenn diese Bestätigung für Ihre Zwecke - etwa einen Visumsantrag - nicht ausreicht, beantragen Sie bei der International School of Applied Mathematics (ISAM) eine offizielle Bestätigung.
    • Bitte beachten Sie: Wir können erst eine Bestätigung darüber ausstellen, dass Sie in der Promotionsliste der Fakultät stehen, wenn Sie alle dafür erforderlichen Unterlagen im Dekanat eingereicht haben. Falls Sie bereits davor eine Bestätigung benötigen, bitten Sie Ihren Betreuer um ein offizielles Einladungsschreiben.

  • Mit der Übersendung Ihrer Studiendokumente geht die Verantwortung für die weiteren Abläufe an das Promotionsamt.
  • Dort werden Ihre Dokumente geprüft. Sie erhalten eine E-Mail, wenn weitere Unterlagen benötigt werden.
    • Bitte beachten Sie, dass Sie diese E-Mail nur einmal erhalten. Ignorieren Sie diese, steht Ihr Anerkennungsverfahren still. Schließen Sie dieses nicht erfolgreich ab, können Sie keinen Promotionsantrag stellen, wenn Ihre Dissertation fertig ist.
  • Bitte sprechen Sie in dieser Phase direkt mit dem Promotionsamt,
  • senden Sie aber alle vom Promotionsamt nachträglich erbetenen Unterlagen an das Dekanat.
    • Bitte beachten Sie: Sobald Ihre Unterlagen vollständig sind, dauert das Anerkennungsverfahren noch etwa sechs Wochen.

Sobald Ihr Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist, finden Sie die folgenden Dokumente in Ihrem DocGS-Account:

  • Bestätigung über die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses.
  • Bestätigung über Ihre Eintragung in die Promotionsliste. Die Dokumente sind dort als PDF hinterlegt, bis Sie Ihr Promotionsverfahren abgeschlossen haben. Sie sind für alle Zwecke voll rechtsgültig.
  • Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an das Dekanat.

Bitte registrieren Sie sich über TUMonline, wenn Sie sich immatrikulieren wollen. Legen Sie ein Bewerberkonto an und registrieren Sie sich als Promotionsstudierende*r. Allgemeine Informationen finden Sie unter Immatrikulation. Sobald Ihre Anerkennung bestätigt ist, laden Sie die beiden Bestätigungen aus Schritt 5 zusammen mit der TUMonline-Bewerbung hoch. Sie erhalten dann eine Student Card. Bitte richten Sie alle weiteren Fragen an die TUM Graduate School.

Mit Ihrer Student Card können Sie ein Semesterticket bekommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die TUM Graduate School.

Dekanat

Lydia Weber

Lydia Weber, MBA

Dekanats­referentin

Boltzmannstr. 3
85747 Garching
Raum: MI 00.10.044

Hauspost: Dek-MA

dekanat (at) ma.tum.de
Tel.: +49 (0)89 289 17583

Beglaubigte Kopien

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Beglaubigung von Kopien.