Habilitation: Organisation
Sie möchten als Nachwuchswissenschaftler*in mit der Unterstützung einer*s Professor*in der School of Computation, Information and Technology (CIT) Ihre Forschungsprojekte zu einem Habilitationsprojekt zusammenstellen? Hier finden Sie Informationen, wie Sie ein Habilitationsprojekt organisatorisch abwickeln.
Der Grundgedanke des Habilitationsverfahrens gemäß der Habilitationsordnung der TUM von 2006 ist es, dass das Fachmentorat eine*n Habilitand*in bei der Durchführung des Habilitationsprojektes begleitet. Daher definieren Sie als Habilitand*in zu Beginn Ihrer Arbeit zusammen mit dem Fachmentorat die Ziele, die sich mit dem Projekt verbinden und halten diese in der Zielvereinbarung fest. Entsprechend behandeln die Zwischen- und Schlussevaluierung die Frage, wie und ob die Ziele erreicht wurden. Das Habilitationsprojekt kann also über die Zielvereinbarung durch die Habilitanden selbst gesteuert werden.
Habilitationsantrag
Die für den Habilitationsantrag benötigten Unterlagen finden Sie hier.
Organisatorischer Ablauf
Der folgende Ablauf beschreibt die Vorgehensweise in der CIT. Detailfragen werden zugunsten eines möglichst guten Überblicks weggelassen. Sie finden sie in der Habilitationsordnung. Darüber hinausgehende Fragen müssen persönlich geklärt werden. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Folgenden darauf verzichtet, hinter jedem Punkt den einschlägigen Paragrafen der Habilitationsordnung zu notieren.
- Bitte wählen Sie eine*n Betreuer*in und besprechen Sie mit ihr*ihm Ihr Habilitationsprojekt.
- Zusammenstellen eines Fachmentorats: Ihr*e Betreuer*in wird Fachmentoratsvorsitzende*r. Ihr*e Fachmentoratsvorsitzende*r soll gegenüber der*dem Habilitierenden unabhängig sein. Das bedeutet insbesondere, dass sie*er nicht gleichzeitig Dienstvorgesetzte*r sein soll. Zusätzlich benennen Sie bitte zwei weitere Mentor*innen (siehe Paragraf 8 der Habilitationsordnung), darunter eine*n internationale*n Professor*in.
- In der Zielvereinbarung wird auch das Fachmentorat festgelegt. Nähere Informationen zur Zusammensetzung finden Sie in der gültigen Habilitationsordnung.
- Es wird darum gebeten, in der Zielvereinbarung festzulegen, ob Sie kumulativ habilitieren wollen oder konventionell.
- Den Entwurf der Zielvereinbarung schicken Sie bitte an deansoffice@cit.tum.de
- Gleichzeitig werden die Unterlagen aus der Liste zur Anmeldung benötigt (als scan an deansoffice@cit.tum.de).
- Der Vorschlag zur Zusammensetzung des Fachmentorats und des Titels Ihres Habilitationsprojekts wird in den School Council eingereicht. Hat dieser Ihrem Habilitationsprojekt zugestimmt, wird der Entwurf finalisiert, indem Sie die Unterschriften einholen. Für externe Fachmentoratsmitglieder genügen Scans.
- Bitte geben Sie die endgültige Fassung an das Dean's Office.
- Die Habilitationsordnung legt eine Bearbeitungszeit von 2 Jahren bis zur Zwischen-Evaluierung fest. Eine wesentliche Fristüberschreitung sollte daher kurz erklärt werden.
- In der Zwischen-Evaluierung stellt Ihr*e Mentoratsvorsitzende*r fest, ob die Ziele aus der Zielvereinbarung erfüllt sind und empfiehlt in einem Resümee die Weiterführung des Habilitationsverfahrens. Das Placet der weiteren Fachmentoratsmitglieder kann in Form einer bestätigenden E-Mail oder der Unterschrift auf der Beurteilung des Fachmentoratsvorsitzenden erfolgen. Die fertige Zwischen-Evaluierung wird im Dean's Office elektronisch eingereicht.
- Nach Durchsicht der Unterlagen durch den Dekan erhalten Sie einen Bescheid über die erfolgreiche Zwischen-Evaluierung.
Es wird gewünscht, dass sich die habilitierende Person in einem Vortrag über die Ergebnisse aus dem Habilitationsprojekt der School of Computation, Information and Technology (CIT) vorstellt. Im Allgemeinen ist das ein Vortrag im Rahmen des Oberseminars der*s Vorsitzenden Ihres Fachmentorats. Nähere Informationen zur Dauer des Vortrags und anderen Details erhalten Sie daher dort. Das Sekretariat der*s Vorsitzenden lädt die Fakultät über eine E-Mail an zentrum (at) ma.tum.de zu diesem Oberseminar-Vortrag ein.
- Die Habilitationsordnung legt eine Bearbeitungszeit von 2 Jahren von der Zwischen- bis zur Schlussevaluierung fest. Eine wesentliche Fristüberschreitung sollte daher kurz erklärt werden.
- Ist die Habilitationsschrift fertiggestellt, holt Ihr*e Fachmentoratsvorsitzende bei den restlichen Fachmentoratsmitgliedern die Gutachten für die Habilitationsschrift ein.
- Gemäß Habilitationsordnung sollen zusätzlich zu den Gutachten der Fachmentoratsmitglieder sogenannte "externe" Gutachten eingeholt werden (siehe Habilitationsordnung, Par. 2, Abs. 2, Satz 2). Externe Gutachter*innen legt das Fachmentorat eigenständig zusammen mit der/dem Habilitanden*in fest.
- Ihr*e Fachmentoratsvorsitzende*r sorgt für den Eingang der Gutachten und erstellt bei positiver Gutachtenlage einen zusammenfassenden Schlussbericht (zusätzlich zu der eigenen wissenschaftlichen Begutachtung der Habilitationsschrift).
- Schlussbericht, Gutachten und Habilitationsschrift werden im Dean's Office eingereicht und bei formaler Vollständigkeit dem Dekan vorgelegt. Ist das Projekt aus Sicht des Dekans zufriedenstellend abgeschlossen, wird durch das Dean's Office die CIT-Professorenschaft über das Habilitationsprojekt informiert und um Abstimmung über die Habilitationsleistung in einem elektronischen Umlaufverfahren gebeten. Die Dauer der Abstimmung ist in der Habilitationsordnung mit 4 Wochen angegeben.
- Hat die Professorenschaft einstimmig für die Annahme der Habilitationsleistung gestimmt, schlägt der Dekan dem School Council in seiner nächsten Sitzung die Annahme der Habilitationsleistung vor.
- Folgt das School Council dem Vorschlag des Dekans, sind Sie mit dem Datum dieser Sitzung habilitiert.
- Bitte schicken Sie die folgenden Unterlagen an das Dekanat: 1. Erklärung , 2. Zusammenfassung der Habilitationsarbeit 2-fach für das Jahrbuch der TUM bestimmt, 3. Angaben zur Erstellung der Habilitationsurkunde und 4. Statistische Angaben für das Habilitationsamt.
- Im Dean's Office wird die Lehrbefähigung beantragt und dort ausgehändigt.
- Die Lehrbefugnis/Privatdozenten-Titel muss leider separat beantragt werden. Die Informationen bekommen Sie vom Dean's Office.
- Sie können an der darauf folgenden Absolventenfeier teilnehmen.
Wenn Sie eine publikationsbasierte/kumulative Habilitationsschrift verfassen möchten, beachten Sie bitte diese Besonderheiten:
- Bitte notieren in Ihrer Zielvereinbarung, dass Sie eine kumulative Habilitation anstreben.
- Da Sie keine Habilitationsschrift im konventionellen Sinn vorlegen werden, definieren Sie in der Zielvereinbarung, welche bereits bestehenden und eventuelle zukünftige Veröffentlichungen die konventionelle Habilitationsschrift ersetzen sollen. Beachten Sie bitte hierzu auch die Überschneidungsmöglichkeiten mit Promotionen und dass die Fragen zur Erstautorschaft aus dem Promotionsverfahren im Habilitationsverfahren nicht relevant sind (siehe unten).
- Verfassen Sie bitte eine zusätzliche zusammenfassende Darstellung Ihrer Ergebnisse unter Einbeziehung der definierten Publikationen (20 bis 50 Seiten).
- Statt der fertigen Habilitationsschrift reichen Sie dann im Dean's Office die Zusammenfassung (als pdf) und ein zip-File mit den relevanten Publikationen) ein. Beides kommt dann auch in den Umlauf, d. h. die Publikationen im zip-File sollten für alle Professoren und Professorinnen elektronisch lesbar sein (keine seltenen Formate oder Passwortschutz etc.).
- Sie werden vom Abliefern von Pflichtexemplaren an das Habilitationsamt freigestellt, sind aber gebeten, die Zusammenfassung, wenn möglich, in der TUM-Bibliothek zu veröffentlichen.
Überschneidung einer kumulativen Habilitation mit einer kumulativen Promotion
Entsteht eine kumulative Habilitation in Zusammenarbeit mit einer kumulativen Promotion, beachten Sie bitte den Hinweis, dass es bei einem Habilitationsverfahren im Gegensatz zum Promotionsverfahren nicht darum geht, originäre Resultate vorzuweisen, sondern sich insgesamt als Hochschullehrer zu qualifizieren.
Deswegen ist eine Zuweisung der Federführung respektive Erstautorenschaft bei den Publikationen im Rahmen der Habilitation nicht erforderlich. Daher kann ein*e Doktorand*in eine Publikation nur als Prüfungsleistung für sich beanspruchen, wenn er die Federführung vorweisen kann. Ein*e Habilitand*in jedoch kann diese Veröffentlichung als Koautor*in für seine Habilitationsleistung in Anspruch nehmen. Es ist daher möglich, dass ein*e Habilitand*in eine gemeinsame Veröffentlichung in seine Habilitationsleistung einbringt und ein*e Doktorand*in diese gleichzeitig für eine kumulative Promotion verwendet - unter der Bedingung, dass seine Federführung bestätigt wird.
Die eigenen für das Promotionsverfahren vorgelegten Veröffentlichungen kann ein*e Habilitand*in jedoch nicht nochmals für die Habilitation verwenden.
Dekanat

Lydia Weber, MBA
Dekanatsreferentin
Boltzmannstr. 3
85747 Garching
Raum: MI 00.10.044
Hauspost: Dek-MA